Stand Mai 2023
Das Bundesfinanzministerium hat die EU-Vorschläge offensichtlich aufgegriffen und für die Bundesrepublik nun im April 2023 einen Diskussionsvorschlag zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze erarbeitet. Der Referenten-Entwurf mit dem Geschäftszeichen „III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006“ wurde an verschiedene Organisationen mit der Bitte um Stellungnahme verteilt.
Folgendes ist offensichtlich in Planung:
Der Entwurf bezieht sich dabei auf den europäischen Entwurf „VAT in the digital age“ (ViDA), weist aber gleichzeitig auf den unklaren Zeithorizont hin und stellt deswegen einen Weg vor, bei dem für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 folgendes gelten soll:
Die derzeitigen Überlegungen zur Einführung eines nationalen Meldesystems orientieren sich dabei an EU-Entwürfen zu Artikel 271a und 271b MwStSystRL. Dabei sollen den Steuerbehörden bestimmte Rechnungsdaten („Meldedaten“) auf elektronischem Weg übermitteln werden. Eine Übermittlung der vollständigen Rechnung ist nicht geplant.
Das ist im Prinzip der CTC-Ansatz aus Italien, wenn im Detail auch anders umgesetzt: