Seit 2019 werden in Italien Rechnungen digital über das staatliche Portal „Sdi“ ausgetauscht. Das viel beachtete Modell kann als Vorbild für den Einsatz in anderen europäischen Ländern herangezogen werden.
Abgesehen von den verschiedenen Ausnahmen (Kleinstunternehmer, Rechnungen an Firmenkunden im Ausland, Amateursportvereine lt. italienischem Gesetz Nr. 398/91), hat eine ausgestellte Rechnung auf Papier mit Rechnungsdatum ab 01.01.2019 somit keine steuerrechtliche Gültigkeit mehr – es gilt ausschließlich die elektronisch versendete Rechnungsfassung.
Das Format für die italienische Rechnungen heißt FatturaPA, Es ist ein reines XML-Format mit über 200 unterschiedlichen Felder (Pflichtangaben und Zusatzinformationen), also kein Hybrindformat (welches zusätzlich eine "analoge Anzeige in pdf-Format besitzt"). Auf den rechts stehenden Links können Beispiele und die Formatbeschreibung eingesehen werden.
Anlagen können in verschiedenen Formaten (pdf, tiff, jpg, etc.) angefügt werden.
Dieses Format entspricht noch nicht der Direktive /55/2014 on eprocurement, dies wird im Laufe 2021 erfolgen und veröffentlicht.
Auf dieser Seite werden regelmäßig neue Informationen und Formate angekündigt und aktualisiert In 2020 wurden beispielsweise neue Versionen veröffentlicht für:
Darin enthalten sind beispielsweise 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld.
Rechnungen werden zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger ausschließlich über das staatliche Sdi-Portal ausgetauscht. Dabei gibt es zugesicherte Verarbeitungszeiten, in denen die Rechnungen verarbeitet und zugestellt werden.
Das Verfahren läßt sich wie in der Grafik dargestellt skizzieren.
Die Ergebnisse des elektronischen Rechnungsaustausches in Italien sind beeindruckend, wenn man sich die Zahlen für 2019 anschaut:
Aus Sicht der Eingangsrechnungsbearbeitung im Unternehmen liegt ein deutlicher Vorteil darin, dass das Sdi-Portal die Konformität der Pflichtangaben prüft und diese Prüfung innerhalb der Eingangsrechnungsbearbeitung entfallen kann.
Die italienische Finanzverwaltung stellt außerdem einen elektronischen Archivierungsdienst zur Verfügung, der die vorschriftsmäßige und automatische Archivierung aller Rechnungen, Gutschriften und Anlagen übernimmt.
Während bei B2B-Rechnungen (Empfänger ist italienisches MwSt-Subjekt und nicht befreit von elektr. Rechnungslegung) das Rechnungsdokument ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt werden muss, ist das bei Rechnungsstellung an Privatpersonen anders geregelt.
Bei B2C ist der Rechnungssteller dazu verpflichtet, dem jeweiligen Kunden eine Kopie der Rechnung im herkömmlichen Papierformat oder in digitaler Form (z.B. als pdf-File) zuzusenden.
Auf den Rechnungen in Papierformat kann folgender Passus angeführt werden: “Ausdruck ohne steuerliche Gültigkeit gemäß Art. 21 DPR 633/72, mit Ausnahme für private Endverbraucher und/oder nicht ansässige Subjekte“ bzw. “stampa priva di valenza fiscale ai sensi dell’art. 21 DPR 633/72, salvo per i soggetti non titolari di partita iva e/o non residenti.”