Stand 21.03.2024, nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat
Zum 1. Januar 2025 besteht eine E-Rechnungspflicht für deutsche B2B-Unternehmen. Die Verpflichtung geht aus der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz am 21. März 2024 hervor.
Die deutsche Fassung der "E-Rechnungspflicht" bezieht sich auf den europäischen Entwurf „VAT in the digital age“ (ViDA), und weist im Gegensatz zum unklaren europäischen Zeithorizont einen konkreten Zeitplan auf.
Zunächst zu den Inhalten
Die folgende Tabelle gilt für Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG:
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Zeitraum | Erstellung bzw. Verwendung von Papierrechnung /pdf-Rechnung | Elektronische Rechnung |
| Ab 01.01.2025 bis 31.12.2025 | Erlaubt, | Erlaubt inkl. |
| Ab 01.01.2026 | Erlaubt, | Erlaubt inkl. |
| Ab 01.01.2027 | Nicht erlaubt! Ausnahme: | Dto.
EDI ist erlaubt unabh. vom Vorjahresumsatz |
| Ab 01.01.2028 | Nicht mehr erlaubt | Elektronische Rechnung
EDI ist erlaubt, wenn das Meldesystem damit bedient werden kann, so dass das Ergebnis der CEN-Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr kompatibel ist. |
ab 01.01.2025 gilt: Die Empfangsmöglichkeit und Verarbeitung der elektronischen Rechnung ist Pflicht !
Der Empfang von sonstigen Rechnungen (Papierrechnung /pdf-Rechnung) ist optional möglich.